Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

22.09.2022 - 6 Steuerlicher Querverbund zwischen Bädern und BH...

Beschluss:
geändert zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Der Tagesordnungspunkt wird geändert zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Beschluss

Nach der Eingliederung der Bäderbetriebe in den Eigenbetrieb „Stadtwerke Leonberg“ zum 1. Januar 2021 ist zur Herstellung des steuerlichen Querverbunds zwischen Bädern und Blockheizkraftwerken die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nach VDI 2067 notwendig.

 

Die Beauftragung des Ingenieurbüros Liebert Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Hohenstraße 17, 78183 Hüfingen mit der Planungsleistung zur Herstellung des steuerlichen Querverbunds durch eine Machbarkeitsstudie Heizenergieerzeugung im Bäderbetrieb auf Basis ihres Angebotes vom 31.07.2022 in Höhe von 15.000,00 Euro/netto wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage