Landes der Kategorie 4.1a für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertages-
einrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter
12 Jahren mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 136.000 € wird genehmigt.
Kategorie 4.1c für alle Klassenräume und Gruppenräume der Schulen bzw.
Kindertageseinrichtungen mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 86.000 € wird genehmigt.
Ziff. 1 und 2 aufgeführten Leistungen nach Unterschwellenvergabeordnung - UVgO –
vorzubereiten und auszuschreiben und mit der Maßgabe, dass durch die
Ausschreibungsergebnisse die Kostenschätzung eingehalten und diese sich im Rahmen
des Gesamtkostenansatzes belaufen, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
3.1. Bei der Ausschreibung zur Anschaffung der Raumluftfilter sollten die entstehen-
den Folgekosten für Wartung etc. berücksichtigt werden.
Raumluftfiltergeräte und die außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 86.000 €
für die CO2- Ampeln werden genehmigt.
Flüchtlinge in Höhe von 136.000 € und der Finanzierung von 86.000 € aus dem
Teilbudget „Unterhalt Gebäude“ wird zugestimmt.
Kategorie 4.1d für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit
nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren
mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 184.000 € wird Kenntnis genommen.
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