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15.06.2021 - 17 Erhebung von Benutzungsgebühren in Kindertagese...
Grunddaten
- TOP:
- 17
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 15.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
In Abänderung der Beschlüsse vom 16.03.2021 wird für die Zeit coronabedingter Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen beschlossen:
- Ab 26. April 2021 wird bis auf Weiteres in Zeiten Corona-Pandemie bedingter Schließungen von Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und Grundschulen auf das Erheben von Gebühren verzichtet, wenn Notbetreuungsangebote von Eltern/Sorgeberechtigten nicht in Anspruch genommen werden. Die Berechnung für den Verzicht bzw. die Inanspruchnahme der Notbetreuung erfolgt auf Grundlage des jeweils zwischen Eltern/Sorgeberechtigten und Stadt geschlossenen Betreuungsvertrags Tag genau mit 1/20 der Monatsgebühr der gebuchten Betreuungsform. Nicht berücksichtigt werden dabei die Schließtage der jeweiligen Einrichtung sowie Feiertage.
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Analog zum unter Beschlusspunkt 1 aufgezeigten Vorgehen der Stadt erhalten die kirchlichen und weiteren freien Träger der Kindertagesbetreuung den Ausfall der Kostenbeiträge auf Nachweis erstattet, sofern sie ihrerseits auf die Erhebung der Benutzungsgebühren bzw. Kostenbeiträge verzichten.
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Im Rahmen der Öffnung der Grundschulen im Wechselbetrieb ab 22. Februar 2021 bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen wird die Gebühr für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote während der Präsenzwochen sowie der Notbetreuung Tag genau mit 1/20 der Monatsgebühr der ursprünglich gebuchten Betreuungsform festgesetzt.
- Die jeweiligen Gebührensatzungen werden nicht angepasst. Die getroffenen Regelungen gelten in Abweichung von den Gebührensatzungen bis der Normalbetrieb der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Schulkindbetreuung wieder aufgenommen wird.
