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15.06.2021 - 6 Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

31

0

0

 

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Beschluss

  1. Der Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ‚Flächennutzungsplan 2040 (FNP 2040)‘ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Gesamtgemarkung der Stadt Leonberg wird für den in Anlage 1 abgegrenzten Bereich zugestimmt.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Landschaftsplans ‚Landschaftsplan 2040 (LP 2040)‘ als Fachplan zum FNP 2040. Die erforderliche Umweltprüfung zur Bewertung der Umweltverträglichkeit des neuen Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 4 i.V.m.
    § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Baugesetzbuch (BauGB) wird durchgeführt und die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des LP 2040, die verbindlich werden sollen, werden gemäß § 11 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in den ‚FNP 2040‘ aufgenommen.
  3. Dem gestuften Verfahrensvorschlag zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans in sechs Phasen (1. Auftakt und Vorbereitung; 2. Fachforen und Beteiligung; 3. Fach- und Gesamtstrategien; 4. Räumliche Entwicklungsperspektiven; 5. Entwurf FNP 2040 und LP 2040; 6. Beschlussfassung, Genehmigung und Inkrafttreten) wird zugestimmt.
  4. Es wird beschlossen, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) zu erstellen und die Fachforen und Fachstrategien als Grundlage des INSEK vorzubereiten.
  5. Von der Einleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens oberhalb des aktuellen EU-Schwellwertes (VgV-Verfahren) zur Vergabe von Planungsleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans wird Kenntnis genommen.
  6. Der Vergabe von Leistungen für die Betreuung des VgV-Verfahrens zur Fortschreibung eines Flächennutzungsplans für die Stadt Leonberg an das Büro ‚Klotz und Partner GmbH‘, Stuttgart wird zugestimmt.
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Anlagen zur Vorlage