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24.03.2021 - 5 Radsportverein RV Schwalbe Leonberg – Eltingen e.V...

Beschluss:
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Beschluss

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Kress hält den Sachvortrag.

 

Herr Albrecht hält die genannten Kosten für beträchtlich. Es werde für wenige Menschen viel Geld ausgegeben. Er fragt ob es eine Alternative wie Erbpacht gebe.

 

Herr Kress betont, auch in diesem Fall komme die Stadt aus der Haftung nicht heraus, da bei einem Unfall die Haftung auf den Grundeigentümer zurückfalle.

 

Frau Dr. Hug-Von Lieven erinnert, dass das Thema schon seit 2020 bekannt sei. Sie betont, es könne nicht Aufgabe der Stadt sein, die Verkehrssicherungspflicht und Haftplicht zu übernehmen.

 

Herr Korte schlägt vor, die Streckenverläufe zu prüfen. Möglicherweise benötige man nicht mehrere Stränge, sondern es reiche ein Single-Trail.

 

Frau Metz erklärt, sie sehe das Vorhaben kritisch. Es stelle sich die Frage der Gegenfinanzierung der Kosten. Sie betont, der Wald sei für alle wichtig und man müsse an den Tierschutz und den Klimaschutz denken. Insgesamt habe der Verein sehr wenige Mitglieder für die weitreichenden Auswirkungen des Vorhabens.

 

Frau Kogel mahnt, man habe seinerzeit bereits für den Schützenverein viel Geld ausgegeben. Die Nutzer des Mountainbike-Trails werden sich nicht auf die Strecke beschränken. Der Wald sei jedoch bereits jetzt belastet genug und stark frequentiert.

 

Herr Werbke nennt den Referenten Herrn Kress befangen. Das Gremium werde daher nicht gut informiert. Man diskutiere das Thema seit drei Jahren und er sehe keinen Konflikt beim Klimaschutz. Er drängt darauf, ein klares Finanzierungsszenario darzustellen. Es gehe darum, Radsport in geregelten Bahnen zu ermöglichen

 

Herr Kress stellt klar, sobald eine Kombination aus Verein und Singletrail aufeinandertreffe, gehe es um die Verkehrssicherungspflicht. Man habe bereits vor Jahren eine kleine Radstrecke ausgewiesen; die Benutzer der Strecke hätten ihre Aktivitäten nach kurzer Zeit auf en gesamten Wald ausgeweitet.

 

Der Vorsitzende erklärt, das Vorhaben soll die Menschen davon abbringen, dass sie den Wald bzw. die Natur zweckentfremden. Die Nutzung soll nur auf speziellen Strecken stattfinden.

 

Herr Kress betont, dass dies aus seiner Sicht nicht funktioniere.

 

Frau Dr. Hug-Von Lieven informiert, in Warmbronn übernehmen die Vereine die Haftpflicht und die Verkehrssicherungspflicht.

 

Herr Korte fragt, welchen Unterschied zum Single-Trail es mache, wenn man den Trimm-Dich-Pfad auf Vordermann bringe. Auch dieser werde von verschiedenen Nutzern frequentiert. Er hinterfragt, ob der Trimm-Dich-Pfad auch unter die Verkehrssicherungspflicht falle.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verwaltung im Beschlussvorschlag offengelassen habe, ob das Vorhaben umgesetzt werde oder nicht. Das Gremium solle entscheiden, was umgesetzt werde und was nicht.

 

Herr Korte wirft ein, dass man erst zum jetzigen Zeitpunkt die exorbitanten Kosten sehe.

 

Der Vorsitzende kommt auf die Frage zurück, ob die Verkehrssicherungspflicht auf den Verein übertragen werden könne.

 

Herr Albrecht ist der Ansicht, der Trimm-Dich-Pfad sei als dasselbe Thema wie der Single-Trail anzusehen.

 

Herr Kress erklärt, auch bei den Trimm-Dich-Pfaden sei die Thematik der Verkehrssicherungspflicht nicht abschließend geklärt.

 

Herr Werbke weist darauf hin, dass aus seiner Sicht bei Herrn Kress dieselbe Befangenheit bestehe wie bei Herrn Dr. Grassmann.

 

Der Vorsitzende fragt, ob Herr Kress Jagdpächter im betreffenden Bereich sei.

 

Herr Kress betont, es gehe hier nur um die Verkehrssicherungspflicht.

 

Der Vorsitzende stellt die Frage in den Raum, wie man bei der Verkehrssicherungspflicht weiter vorgehe.

 

 

Herr Kress erklärt, ein Waldbesitzer werde erst verkehrssicherungspflichtig, wenn er eine Einrichtung in den Wald bringe. Die Rechtsprechung dazu habe das Thema noch nicht ganz durchdrungen. Es gebe hierzu aber einen Leitfaden des Landes.

 

Der Vorsitzende präsentiert den Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht unter der website www.waldsportbewegt.de. Er schlägt vor, diesen Leitfaden dem Gremium zur Kenntnis zu geben und den Beschluss dazu an den Gemeinderat weiterzuleiten. Die Verkehrssicherungspflicht könne bis zu diesem Zeitpunkt verifiziert werden.

 

Frau Dr. Hug-Von Lieven fragt, ob damit der frühere Beschluss aus der Drucksache 2020/180 Makulatur sei. Sie habe zum damaligen Zeitpunkt schon angemahnt, dass die Stadt die Verkehrssicherungspflicht nicht übernehmen dürfe.

 

Der Vorsitzende erklärt, die Frage sei, ob die Mountainbike-Strecke eine noch höhere Verkehrssicherungspflicht als diese, die aktuell bestehe, auslöse.

 

Herr Werbke schlägt, vor einen Fachanwalt als externen, neutralen Fachmann hinzuzuziehen. Er beharre darauf, dass die Befangenheit von Herrn Kress eindeutig zu klären sei.

 

Herr Jeutter weist darauf hin, dass ein Single-Trail nicht dieselben Auflagen, Belastungen und Sicherheitsprobleme wie eine Downhill-Strecke mit sich bringe.

 

Der Vorsitzende erklärt, man werde die Kostenaufstellung aufarbeiten und die Aussagen zur Verkehrssicherungspflicht verifizieren. Er verweist die Drucksache ohne Beschluss in die nächste Gemeinderatssitzung.

 

 

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Beschluss verwiesen in die nächste Sitzung des Gemeinderates.

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Anlagen zur Vorlage