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09.02.2021 - 1.1 Wahl eines Ortsvorstehers/einer Ortsvorsteherin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

28

0

4

 

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Beschluss

1. Ortschaftrat Höfingen:

 

Gemäß § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leonberg wird das Einvernehmen zur Bestellung als hauptamtlichen Ortsvorsteher (w/m/d) für die Ortschaft Höfingen für folgende Bewerbungen erteilt:

 

-          Herrn Wolfgang Kühnel 

                                                                  

2. Gemeinderat:

 

Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Höfingen wird Herr Wolfgang Kühnel zum frühest möglichen Zeitpunkt zum hauptamtlichen Ortsvorsteher für die Ortschaft Höfingen bestellt. Die Amtszeit entspricht der des am 26.05.2019 gewählten Ortschaftsrates. Die Stelle wird mit einem Beschäftigungsgrad von 50% in Besoldungsgruppe A 12 mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 400 Euro besetzt.