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09.02.2021 - 4 Erhebung von Benutzungsgebühren in Kindertagese...
Grunddaten
- TOP:
- 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 09.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
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Ab dem 16.12.2020 wird auf die Erhebung der Benutzungsgebühr in städtischen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege/TAKKI und Schulkindbetreuungsangeboten für Eltern/Sorgeberechtigte, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten, verzichtet. Die Gebühren für Dezember 2020 werden den Eltern/Sorgeberechtigten rückwirkend bezogen auf die nicht genutzten Betriebstage Tag genau mit 1/20 der Monatsgebühr der jeweils gebuchten Betreuungsform erstattet. Nicht berücksichtigt werden dabei Schließtage der jeweiligen Einrichtung sowie Feiertage.
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Für Januar 2021 wird den Eltern/Sorgeberechtigten, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, die gebuchte Betreuungsgebühr erstattet.
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Für die Zeit vom 01.02. bis einschließlich 14.02.2021 werden für Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, keine Gebühren erhoben. Sofern die Schließung aufgehoben wird, werden die Gebühren für die verbleibenden Betriebstage im Februar Tag genau mit 1/20 der Monatsgebühr der jeweils gebuchten Betreuungsform erhoben.
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Ab dem 16.12.2020 werden für die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen die Gebühren des Betreuungsvertrags zwischen Eltern/Sorgeberechtigten und Stadt (Träger) zugrunde gelegt und Tag genau mit 1/20 der Monatsgebühr der jeweils gebuchten Betreuungsform erhoben.
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Ab dem 16.12.2020 werden für die Notbetreuung in der Schulkindbetreuung die Gebühren des Betreuungsvertrags der zwischen Eltern/Sorgeberechtigten und Stadt (Träger) zugrunde gelegt. Bei der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, dem Hort an der Schule bzw. der Betreuung im Rahmen der Ganztagsschule wird als Grundlage für die Tag genaue Abrechnung die Gebühr in Höhe von 1/20 der Monatsgebühr der jeweils gebuchten Betreuungsform verwendet.
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TAKKI
Die Geldleistungen für den Bereich der Tagespflege werden bis 31.01.2021 ungekürzt bezahlt. Gemäß den Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände und der entsprechenden Umsetzung im Landkreis Böblingen erfolgt im Februar eine Absenkung der Geldleistung auf 80 %. Zu viel gezahlte Beträge werden nachträglich zurückgefordert.
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Analog zum Vorgehen der Stadt Leonberg in Bezug auf den Verzicht auf die Erhebung der Benutzungsgebühren während der Schließung der Kindertageseinrichtungen, erhalten die kirchlichen und weiteren freien Träger der Kindertagesbetreuung den Ausfall der Kostenbeiträge auf Nachweis erstattet, sofern sie ihrerseits auf die Erhebung der Benutzungsgebühren bzw. Kostenbeiträge verzichten.
- Die Betriebskostenförderung der kirchlichen und weiteren freien Träger und des Triangel e. V. wird trotz der angeordneten Schließungen bis auf weiteres nach den geltenden Verträgen und Förderrichtlinien weiter gewährt, ggf. unter Anrechnung von vorrangigen Ersatzleistungen durch Bund, Land oder Landkreis.
