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11.11.2020 - 10 Reduzierung und Erstattung der Gebühren des Bes...
Grunddaten
- TOP:
- 10
- Gremium:
- Sozial- und Kultusausschuss
- Datum:
- Mi., 11.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- In Auslegung der Gebührensatzung wird bei kurzfristigen, aufgrund von COVID-19 positiv getesteten Personen, die zu quarantänebedingten Schließungen von Betreuungsangeboten an Leonberger Kindertageseinrichtungen, Krippen und Leonberger Grundschulen führen, die Benutzungsgebühr ab dem 6. bis zum max. 10. nicht geleisteten Betriebstag nicht erhoben. Bereits von den Sorgeberechtigten bezahlte Benutzungsgebühren werden anteilig tageweise zurückbezahlt. Bei mehr als 10 nicht geleisteten Betriebstagen in Folge entscheidet der Gemeinderat über Art und Umfang der Gebührenerhebung.
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Die kirchlichen und freien Träger der Kindertagesbetreuung in Leonberg erhalten den Gebührenausfall auf Nachweis erstattet, sofern sie ihrerseits Benutzungsgebühren bzw. Kostenbeiträge wie unter Punkt 1 aufgeführt an die Sorgeberechtigten zurückerstatten.
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Die Regelungen zu 1. und 2. sind befristet bis 31.12.2021.
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An der Grundschule Schellingschule war die Schulkindbetreuung vom 14.09. bis einschließlich 24.09.2020 geschlossen. Den Sorgeberechtigten werden die Gebühren für die Schließtage vom 21.09. bis 24.09.2020 (4 Tage) zurückbezahlt.
- Der Kindergarten Regenbogen in Betriebsträgerschaft der Ev. Gesamtkirchengemeinde Leonberg war quarantänebedingt vom 18.09. bis 28.09.2020 geschlossen. Die Gebühren für die Schließtage 25. und 28.09.2020 (2 Tage) dürfen auf Nachweis erstattet werden.
