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13.10.2020 - 13 22. Flächennutzungsplanänderung "Unterer Schütz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen mehrheitlich mit 23 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen:

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Beschluss

1.   Die Einleitung des Verfahrens zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt

      Leonberg im Bereich „Unterer Schützenrain“ in Leonberg wird, gemäß
      § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) zugestimmt.  

      Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 02.09.2020 (Anlage 2).

 

2.   Die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durch

      Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung

      durchgeführt.

 

3.   Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

      zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

      Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

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Anlagen zur Vorlage