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Die Mitglieder des Gremiums beschließeneinstimmig mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen:
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von nachstehend beschriebenem Sachverhalt.
Der im Rahmen des Vorentwurfes vorliegende Grundriss ist, aufgrund des zu geringen Waldabstandes, nicht genehmigungsfähig.
Es liegen 4 Entwurfsstudien vor, die unter weitestgehender Berücksichtigung der aktuell durch das Landratsamt Böblingen, Abteilung Forsten festgelegten Waldgrenze das gewünschte Raumprogramm wiederspiegeln.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Varianten weiter zu untersuchen, die Genehmigungs-fähigkeit abschließend zu klären und in einer anschließenden Vorlage die Kosten- und zeitrelevanten Auswirkungen vorzustellen.