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23.07.2020 - 13 Umstellung § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) aktue...

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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums empfehlen einstimmig und ohne Enthaltungen dem Gemeinderat:

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Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Projekts zur Umsetzung der Neuregelung zur Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG zur Kenntnis.
  2. Die Umstellung § 2b UStG wird zum 01.01.2023 vollzogen.
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Anlagen zur Vorlage