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01.07.2020 - 10 Weitere Konkretisierungen zur Erhebung von Benu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums empfehlen einstimmig und ohne Enthaltungen dem Gemeinderat:

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Beschluss

  1. Der Gemeinderat bestätigt Beschlüsse Nr. 1 bis 11 aus der DS 2020/140, insbesondere auf ihre Haushaltswirksamkeit.

 

  1. In den Kindertageseinrichtungen, in denen im Juni bei der Betreuungsform „reduzierte Regelbetreuung“ keine 50 %-Leistung/15 Wochenstunden Betreuung erbracht werden kann, wird im Juni anteilig der geleisteten Betreuungszeit abgerechnet (1 Tag/Woche – 20 %, 2 Tage/Woche 40 %). Die Stadt erstattet den freien und kirchlichen Kita-Trägern auch das Einnahmedelta zwischen 50 % vÖ-Gebühr und der einrichtungsbezogenen Gebühr.

 

  1. Für den Monat Juni 2020 wird dem Verzicht auf die Erhebung einer Gebühr für Kinder, die keine Betreuung in Anspruch nahmen, zugestimmt. Die Stadt erstattet den Kita-Trägern den Einnahmeausfall.

 

  1.                                                  Die während der coronabedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen nicht gedeckten 25 % Personalkosten für beschäftigte Integrationskräfte im Rahmen der Eingliederungshilfen nach SGB IX und SGB VIII (Integration im Kindergarten) können für die Zeit der Schließung von Kindertageseinrichtungen auf Nachweis seitens der kirchlichen und freien Kita-Träger in die Betriebskostenabrechnung eingerechnet werden.

 

  1. Einnahmeausfälle während der coronabedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen durch geringere Zuschüsse im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gem. § 90 Abs. 4 SGB VIII werden den kirchlichen und freien Trägern auf Nachweis über die Betriebskostenabrechnungen ausgeglichen.