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28.04.2020 - 15 Bebauungsplan "Stadtmitte, Teil 1 - 2. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig ohne Enthaltung:

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Beschluss

 

  1. Den Beschlussempfehlungen zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander aus den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird entsprechend Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage zugestimmt.

 

  1. Der redaktionellen Änderung der Planung gegenüber dem Planungsstand zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses wird zugestimmt. (vgl. Ziff. 3.10).

 

  1. Der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan „Stadtmitte, Teil 1  -2. Änderung: Bereich nördlich der Römerstraße“, Planbereich 03.04-3/2 in Leonberg und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 21.02.2020 werden nach § 10 Abs. 1 BauGB und nach § 74 LBO i. V. m. § 4 GemO jeweils als Satzung beschlossen (Anlagen 3-4 zu SV 2020/048).

Dem Bebauungsplan und der Satzung über örtliche Bauvorschriften ist eine Begründung beigefügt (Stand 21.02.2020; Anlage 5 zu SV 2020/048).

 

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Anlagen zur Vorlage