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18.12.2018 - 14 Schützengilde Höfingen e.V. - Verlängerung und ...

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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen:

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Beschluss

  1. Der Zuschnitt des Erbbaugrundstücks wird dergestalt verändert, dass die in der Gefährdungszone des Hangs liegende Fläche nicht mehr Bestandteil des Erbbaugrundstücks ist. In diesem Zuge erfolgt die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages mit dem Verein Schützengilde Höfingen e.V. über die dann neu vermessene Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst. 4536/2 der Gemarkung Höfingen bis 31.12.2068. Der Verein verpflichtet sich zum Rückbau der Schießsportanlage auf eigene Kosten, sofern die Nutzung als solche dauerhaft aufgegeben wird.

 

  1. Der Schützengilde Höfingen wird für den Umbau der Sportanlage inkl. des Vereinsheims ein erhöhter Sonderzuschuss nach § 5 (1) und (3) sowie § 5 (6) Abschnitt d) der Vereins-förderrichtlinien der Stadt Leonberg von 308.529 EUR (50 % aus einer Investitions-summe von 617.058 EUR) bewilligt.

 

  1. Der Verein steht einer Nutzung der Mehrzweckhalle auch für andere Vereine und Institutionen, wie zum Beispiel der Volkshochschule und der Familienbildungsstätte, offen.