Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

24.10.2018 - 2 Schützengilde Höfingen e.V. - Verlängerung und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen:

 

Reduzieren

Beschluss

  1. Der Zuschnitt des Erbbaugrundstücks wird dergestalt verändert, dass die in der Gefährdungszone des Hangs liegende Fläche nicht mehr Bestandteil des Erbbaugrundstücks ist. In diesem Zuge erfolgt die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages mit dem Verein Schützengilde Höfingen e.V. über die dann neu vermessene Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst. 4536/2 der Gemarkung Höfingen bis 31.12.2068. Der Verein verpflichtet sich zum Rückbau der Schießsportanlage auf eigene Kosten, sofern die Nutzung als solche dauerhaft aufgegeben wird.

 

  1. Der Schützengilde Höfingen wird für den Umbau der Sportanlage inkl. des Vereinsheims ein erhöhter Sonderzuschuss nach § 5 (1) und (3) sowie § 5 (6) Abschnitt d) der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Leonberg von 308.529 EUR (50 % aus einer Investitionssumme von 617.058 EUR) bewilligt.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage