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04.04.2017 - 8 Änderung der Hauptsatzung; - Verlängerung der F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig:

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Beschluss

Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1) hat der Gemeinderat am 04. April 2017 folgende

 

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

 

beschlossen:

 

 

§ 1 Verlängerung der Befristung

 

Die am 29.01.2013 beschlossene Befristung von § 6 Abs. 3 Nr. 3.3 und 3.4, § 12 Abs. 2 Nr. 2.2.3 und § 17 Abs. 3 Nr. 3.1 der Hauptsatzung wird bis 30.11.2017 verlängert. Danach gilt die Satzung in der Fassung vom 18.12.2012, mit den Änderungen vom 15.07.2014 (Besetzung der beschließenden Ausschüsse) fort.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.