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25.09.2018 - 12 Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Autobahndreieck...
Grunddaten
- TOP:
- 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 25.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadt- und Bauleitplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.) Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Autobahndreieck – 9. Änderung südöstlich Neue Ramtelstraße (IMAX-Kino)“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-1/9, in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt.
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.
2.) Dem Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet am Autobahndreieck – 9. Änderung südöstlich Neue Ramtelstraße (IMAX-Kino)“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-1/9, in Leonberg wird zugestimmt.
Maßgebend ist der Entwurf mit Textteil und Begründung vom 06.08.2018 (Anlagen 1-3 zu dieser Sitzungsvorlage)
3.) Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung vom 06.08.2018 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
4.) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
5.) Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor nach Maßgabe der im Sachvortrag dargestellten Eckpunkte einen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und Übertragung der entstehenden Verfahrenskosten abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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21,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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473,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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202 kB
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4
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(wie Dokument)
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353,4 kB
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