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14.06.2018 - 2.1 Geplante Verordnung des Regierungspräsidiums St...
Grunddaten
- TOP:
- 2.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 14.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Ortschaftsverwaltung Höfingen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Vom Verordnungsentwurf des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) auf der Gemarkung der Stadt Leonberg wird Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der in der Sitzungsvorlage dargelegten Änderungsvorschläge im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bis spätestens 09. Juli 2018 gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
- Der Ortschaftsrat weist darauf hin, dass tatsächlich die Tuffsteinkalkbank in Höfingen bis auf die gegenübefliegende Gleisseite bis zur Felsgartenstraße weiterginge. Er bittet um Überprüfung und ggf. Berichtigung der Pläne.
- Die Stadt Leonberg macht deutlich, sollte in Folge Starkregens oder sonstige Vorkommnisse / Hochwasser z. B. die Mahdentalsiedlung überschwemmt werden, so muss es möglich sein, einen ausreichenden Hochwasserschutz auch in diesem, dann geschützten FFH-Gebiet vorzusehen, zu planen oder gegebenenfalls zu realisieren.
- Die parzellenweise Ausweisung der Streuobstwiesen und die Ausklammerung der Ackerflächen im Gebiet Warmbronn Nord als FFH-Gebiete sind auszuweisen.
