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15.05.2018 - 9.1 Rückübertragung Bürgerplatz in das städtische V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig:

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Beschluss

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Voraussetzungen für die Übertragung des Bürgerplatzes in das städtische Vermögen zu schaffen. Dabei sind Vorsteuer, Zuschüsse, steuerrechtliche Problematiken u.a. zu klären und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.