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19.11.2024 - 19.1 Bioabfallvergärungsanlage Leonber...
Grunddaten
- TOP:
- 19.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 19.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Stadt Leonberg nimmt von den Anpassungen des Entwässerungssystems der Bioabfallvergärungsanlage im Zusammenhang mit der Erweiterung der Anlage sowie dem Gutachten des Büros diem.baker, Ditzingen, und dem Gutachten Jedele & Partner, Stuttgart, Kenntnis und stimmt der künftigen Einleitung von Press- und Schmutzwasser der Bioabfallvergärungsanlage auf folgender Basis zu:
- Die Einleitungsmenge von Presswasser der Bioabfallvergärungsanlage darf maximal 24.000 m3/Jahr betragen mit Anpassung an den bestehenden Vertrag.
- Das auf der Bioabfallvergärungsanlage anfallende Regenwasser wird ausschließlich über die Vorfluter Elendbach und Glems entwässert.
- Die Einleitungszeiträume und -mengen von Presswasser sowie die Pumplaufzeiten der Bioabfallvergärungsanlage werden fixiert und dokumentiert.
- Die hydraulischen Bedingungen an der Druckleitung Mahdental werden sich wie im Sachverhalt erläutert verbessern.
- Die Mehrkosten durch die höheren Feststofffrachten und dadurch verursachten Mehrmengen an Schlamm (Schlammbehandlung und Schlammentsorgung) werden durch Anpassung der Mehrkostenvereinbarung mit der Bioabfallverwertung GmbH Leonberg geregelt. Die Anpassung erfolgt nach Durchführung eines 1- bis 2-jährigen Monitorings und dem Vergleich mit dem Status Quo.
- Betriebliche Mehrkosten auf der Kläranlage (höherer Betriebsmitteleinsatz der Pulveraktivkohle und höherer Energiebedarf durch verstärkte Belüftung der Belebung) sowie Zusatzkosten durch höhere Verschleißaufwendungen bzw. häufigere Wechsel (Tuchfilter) werden durch Anpassung der Mehrkostenvereinbarung mit der Bioabfallverwertung GmbH Leonberg geregelt. Die Anpassung erfolgt nach Durchführung eines 1- bis 2-jährigen Monitorings und dem Vergleich mit dem Status Quo.
- Die 2. Abwasserdruckleitung für die Vergärungsanlage Leonberg wird geplant und gebaut und die Kosten werden mit der Bioabfallverwertung GmbH Leonberg im Öffentlich-rechtlichen Vertrag und der Mehrkostenvereinbarung geregelt.
- Die Anrechenbarkeit der bisherigen Zahlungen zur alten Druckleitung der BVL GmbH wird geprüft und ein Kompromiss mit der BVL GmbH bzgl. der Zahlung angestrebt.
