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27.02.2024 - 13.1 Gewährung einer Arbeitsmarkt-/Fachkräftezulag...
Grunddaten
- TOP:
- 13.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 27.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Abstimmungsergebnis
Antrag Fraktion SPD: mehrheitlich angenommen
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Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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19 |
10 |
2 |
Die Zulage wird ausschließlich für die Beschäftigten des Bürgeramts und der Ortschaftsverwaltungen gewährt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig und geändert beschlossen
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Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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30 |
0 |
1 |
Beschluss
Den folgenden Regeln für die Gewährung einer Fachkräfte-/Arbeitsmarktzulage wird zugestimmt:
1. Die Höhe der Fachkräfte-/Arbeitsmarktzulage bemisst sich am Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Entgeltgruppe der individuellen Stufe. Dieser Betrag bleibt für die restliche Laufzeit gleich.
2. Die Zulage ist befristet auf zunächst fünf Jahre (31.12.2028).
- Sie wird auch den schon vorhandenen Beschäftigten des Bereiches, mit den gleichen beruflichen Anforderungen, gewährt (Gleichbehandlung).
Punkt 4. des Beschlussvorschlags der Verwaltung wird gestrichen.
