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27.02.2024 - 13.1 Gewährung einer Arbeitsmarkt-/Fachkräftezulag...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Antrag Fraktion SPD: mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

10

2

 

Die Zulage wird ausschließlich für die Beschäftigten des Bürgeramts und der Ortschaftsverwaltungen gewährt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig und geändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

30

0

1

 

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Beschluss

Den folgenden Regeln für die Gewährung einer Fachkräfte-/Arbeitsmarkt­zulage wird zugestimmt:

 

1.  Die Höhe der Fachkräfte-/Arbeitsmarktzulage bemisst sich am Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Entgeltgruppe der individuellen Stufe. Dieser Betrag bleibt für die restliche Laufzeit gleich.

 

2.  Die Zulage ist befristet auf zunächst fünf Jahre (31.12.2028).

  1. Sie wird auch den schon vorhandenen Beschäftigten des Bereiches, mit den gleichen beruflichen Anforderungen, gewährt (Gleichbehandlung).

 

Punkt 4. des Beschlussvorschlags der Verwaltung wird gestrichen.