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27.02.2024 - 8.1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich und ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

30

1

0

 

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Beschluss

  1. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leonberg wird wie folgt beschlossen:

 

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27.02.2024 folgende

 

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

 

§ 1

§ 13 (2) der Hauptsatzung erhält folgende neue Fassung:

 

Neben den hauptamtlichen Beigeordneten werden aus der Mitte des Gemeinderats drei ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters für den Fall bestellt, dass der Oberbürgermeister und die Bürgermeister/Beigeordneten verhindert sind. Soweit der Gemeinderat anderes festlegt, bestimmt sich die Reihenfolge der Vertretung nach der Größe der Fraktionen, bei gleichgroßen Fraktionen ist die Zugehörigkeit des Stellvertreters/der Stellvertreterin zum Gemeinderat, hilfsweise das Lebensalter maßgebend.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.