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11.12.2024 - 2 Weiterentwickeltes Nutzungskonzept für die Base...
Grunddaten
- TOP:
- 2
- Gremium:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mi., 11.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Wirtschaftsförderung und Citymanagement
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss
1. Die weiterentwickelte Konzeption zur Nutzung der Basementfläche des ehemaligen Warenhauses der Galeria Karstadt Kaufhof, der dargestellte Kostenrahmen sowie alternative Unterbringungsmöglichkeiten für die Organisationseinheiten im historischen Rathaus werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Mietvertragsverhandlungen mit dem Eigentümer der Basementfläche aufzunehmen sowie Untermietvertragsverhandlungen mit konkreten Interessenten zu führen, deren Angebot nachweislich das städtische Nutzungskonzept ergänzt.
3. Die folgenden Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein und sind dem Gemeinderat nach Abschluss der Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer vorzulegen:
a) Mietkonditionen: Die anfallenden Mietkosten für die Anmietung der Basementfläche liegen bei 10,10 €/m², die Nebenkosten bei 2,40 €/m². Eine Umlage der Infrastruktur (Parkhaus, Verkaufs- und Freiflächen) des Leo-Centers erfolgt nicht.
b) Ein dynamisierender Mietvertrag garantiert, dass die Stadt Leonberg ab Mietvertragsabschluss zunächst nur einen Mietzins auf Basis der anteiligen Nebenkosten bezahlt. Der volle Mietzins fällt erst ab Eröffnung der städtischen Einheiten an (angestrebte Eröffnung: 30.06.2026). Eine partielle Untervermietung ist jedoch nach erfolgtem Mietvertragsabschluss umgehend möglich. Die Stadt Leonberg ist dabei frei bei der Untervermietung und der Preisgestaltung der Untermietverträge.
c) Laufzeit: Die Mindestmietdauer von zehn Jahren inklusive einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses um weitere drei Jahre durch einseitige Erklärung der Stadt Leonberg ist sicherzustellen.
d) Bauliche Voraussetzungen: Ein barrierefreier Zugang zur Basementfläche ist auf Kosten des Eigentümers herzustellen. Dieser Zugang ist unabhängig von den Öffnungszeiten des LEO-Centers. Ebenso ist ein Zugang in Form eines Treppenaufgangs zusätzlich zu den bestehenden Fahrstühlen zum Erdgeschoss des LEO-Centers sowie die bodentiefe Vergrößerung aller Fenster entlang der Leonberger Straße und der Römerstraße auf Kosten des Eigentümers herzustellen.
e) Arbeitsplätze: Der Personalrat stimmt der Einrichtung von Arbeitsplätzen in der Basementfläche zu.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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