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22.02.2024 - 6 Gewährung einer Arbeitsmarkt-/Fachkräftezulage
Grunddaten
- TOP:
- 6
- Gremium:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Abstimmungsergebnis
Antrag der Fraktion SPD: Bei gleicher Stimmenzahl abgelehnt.
Die Arbeitsmarktzulage wird nur für die Bürgerämter gewährt.
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Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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5 |
5 |
0 |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig und geändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat
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Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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8 |
0 |
2 |
Beschluss
Den folgenden Regeln für die Gewährung einer Fachkräfte-/Arbeitsmarktzulage wird zugestimmt:
- Die Höhe der Fachkräfte-/Arbeitsmarktzulage bemisst sich am Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Entgeltgruppe der individuellen Stufe. Dieser Betrag bleibt für die restliche Laufzeit gleich.
- Die Zulage ist befristet auf zunächst fünf Jahre (31.12.2028).
- Sie wird auch den schon vorhandenen Beschäftigten des Bereiches, mit den gleichen beruflichen Anforderungen, gewährt (Gleichbehandlung).
- Die entsprechenden Sonderregelungen der Bereiche Kindertageseinrichtungen und Aufsichtspersonal der Bäder haben Vorrang.
