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14.11.2024 - 3 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hertich 1. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

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Beschluss

  1. Die städtebaulichen Ziele, wie in der nachfolgenden Sachdarstellung unter Ziff. 2 – Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beschrieben, werden als städtebauliche Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hertich 1. Änderung“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 03.06-4/1, in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt.

 

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan mit Darstellung des Geltungsbereiches des Plangebietes vom 23.10.2024 (Anlage 2).

 

  1. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB per Aushang/Auslegung der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung sowie über elektronische Beteiligung zu unterrichten.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzuleiten und die hierfür erforderlichen Gutachten einzuholen.
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Anlagen zur Vorlage