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04.12.2024 - 8 Stadtranderholung Leonberg - Durchführung durch de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Beschluss

1. Das Ferienangebot „Stadtranderholung“ wird im Jahr 2025 ganzheitlich vom Verein Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Böblingen-Tübingen e. V. durchgeführt.

2. Für die Durchführung der Stadtranderholung im Jahr 2025 erhält der Verein einen städtischen Zuschuss in Höhe des Abmangels von bis zu 15.000 Euro.

3. Die Gebühr für die Stadtranderholung wird auf 150 Euro pro Kind und Woche/Abschnitt festgesetzt.