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25.09.2018 - 11 Bebauungsplan "Gewerbegebiet am Autobahndreieck...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig ohne Enthaltung:

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Beschluss

1. Der Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet am Autobahndreieck – 8. Änderung südwestlich Breitwiesenstraße“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-1/8, in Leonberg wird gebilligt. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil vom 01.08.2018 und Begründung vom 01.08.2018 (Anlagen 2 – 6 zur Sitzungsvorlage 2018/159).

 

2. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Autobahndreieck – 8. Änderung südwestlich Breitwiesenstraße“ mit Textteil vom 01.08.2018 und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie Begründung, Planbereich 05.05-1/8 in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil vom 01.08.2018 und Begründung vom 01.08.2018 (Anlagen 2 – 6 zur Sitzungsvorlage 2018/159).

 

3. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB abgesehen.

 

4. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung vom 01.08.2018 und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ein wichtiger Grund für eine angemessene Fristverlängerung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 4 Abs.2 Satz 2 BauGB liegt nicht vor.

 

5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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Anlagen zur Vorlage