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07.12.2023 - 4 Straßenrechtliche Teileinziehung von Teilfläche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

3

 

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Beschluss

1. Die in der Anlage 1 dargestellten Flächen der Mühlstraße zwischen der Abzweigung Rutesheimer Straße und der Abzweigung Am Schlossberg werden für den Verkehr teileingezogen (Teilentwidmung).

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Teileinziehung öffentlich bekannt zu machen und nach Ablauf der Einwendungsfrist den Feststellungsbeschluss vorzubereiten.

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Anlagen zur Vorlage