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21.09.2023 - 3 Bioabfallvergärungsanlage Leonberg...
Grunddaten
- TOP:
- 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 21.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beschluss:
- verwiesen
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Beschluss an den Gemeinderat verwiesen.
Die Stadt Leonberg nimmt von den Anpassungen des Entwässerungssystems der Bioabfallvergärungsanlage im Zusammenhang mit der Erweiterung der Anlage sowie dem Gutachten des Büros diem.baker, Ditzingen, und dem Gutachten Jedele & Partner, Stuttgart, Kenntnis und stimmt der künftigen Einleitung von Press- und Schmutzwasser der Bioabfallvergärungsanlage auf folgender Basis zu:
- Die Einleitungsmenge von Presswasser der Bioabfallvergärungsanlage darf maximal 24.000 m3/Jahr betragen mit Anpassung an den bestehenden Vertrag.
- Das auf der Bioabfallvergärungsanlage anfallende Regenwasser wird ausschließlich über die Vorfluter Elendbach und Glems entwässert.
- Die Einleitungszeiträume und -mengen von Presswasser sowie die Pumplaufzeiten der Bioabfallvergärungsanlage werden fixiert und dokumentiert.
- Die hydraulischen Bedingungen an der Druckleitung Mahdental werden sich wie im Sachverhalt erläutert verbessern.
- Die Mehrkosten durch die höheren Feststofffrachten und dadurch verursachten Mehrmengen an Schlamm (Schlammbehandlung und Schlammentsorgung) werden durch Anpassung der Mehrkostenvereinbarung mit der Bioabfallvergärungsanlage geregelt. Die Anpassung erfolgt nach Durchführung eines 1- bis 2-jährigen Monitorings und dem Vergleich mit dem Status Quo.
- Betriebliche Mehrkosten auf der Kläranlage (höherer Betriebsmitteleinsatz der Pulveraktivkohle und höherer Energiebedarf durch verstärkte Belüftung der Belebung) sowie Zusatzkosten durch höhere Verschleißaufwendungen bzw. häufigere Wechsel (Tuchfilter) werden durch Anpassung der Mehrkosten-vereinbarung mit der Bioabfallvergärungsanlage geregelt. Die Anpassung erfolgt nach Durchführung eines 1- bis 2-jährigen Monitorings und dem Vergleich mit dem Status Quo.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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346,7 kB
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