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24.07.2018 - 17 Bebauungsplan "Längenbühl - 1. Änderung" mit Sa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig:

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Beschluss

  1. Den Beschlussempfehlungen zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange

untereinander und gegeneinander aus den im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend Anlage 2 dieser Drucksache
zugestimmt.

 

  1. Der redaktionellen Änderung der Planung gegenüber dem Planungsstand zum
    Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses gemäß Ziffer 3.4 dieser Drucksache wird
    zugestimmt.

 

  1. Der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan
    „Gewerbegebiet Längenbühl – 1. Änderung“, Planbereich 03.08-3/1 in Leonberg, in der
    Fassung vom 20.06.2018 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 GemO und die
    zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom
    20.06.2018 werden nach § 74 LBO i. V. m. § 4 GemO jeweils als Satzung
    beschlossen (Anlagen 3-6 zu SV 2018/127).


Dem Bebauungsplan und der Satzung über örtliche Bauvorschriften ist eine
Begründung beigefügt (Stand 20.06.2018; Anlage 7 zu SV 2018/127).

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Anlagen zur Vorlage