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22.09.2022 - 6 Steuerlicher Querverbund zwischen Bädern und BH...
Grunddaten
- TOP:
- 6
- Gremium:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 22.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Dezernat II
- Beschluss:
- geändert zur Kenntnis genommen
Beschluss
Nach der Eingliederung der Bäderbetriebe in den Eigenbetrieb „Stadtwerke Leonberg“ zum 1. Januar 2021 ist zur Herstellung des steuerlichen Querverbunds zwischen Bädern und Blockheizkraftwerken die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nach VDI 2067 notwendig.
Die Beauftragung des Ingenieurbüros Liebert Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Hohenstraße 17, 78183 Hüfingen mit der Planungsleistung zur Herstellung des steuerlichen Querverbunds durch eine Machbarkeitsstudie Heizenergieerzeugung im Bäderbetrieb auf Basis ihres Angebotes vom 31.07.2022 in Höhe von 15.000,00 Euro/netto wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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169,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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374,7 kB
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