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19.06.2018 - 6.2 Geplante Verordnung des Regierungspräsidiums St...
Grunddaten
- TOP:
- 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 19.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
- Vom Verordnungsentwurf des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) auf der Gemarkung der Stadt Leonberg wird Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der in der Sitzungsvorlage dargelegten Änderungsvorschläge im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bis spätestens 09. Juli 2018 gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
- Der Ortschaftsrat weist darauf hin, dass tatsächlich die Tuffsteinkalkbank in Höfingen bis auf die gegenüberliegende Gleisseite bis zur Felsengartenstraße weiterginge. Er bittet um Überprüfung und ggf. Berichtigung der Pläne.
- Die Stadt Leonberg macht deutlich, sollte in Folge Starkregens oder sonstige Vorkommnisse / Hochwasser z. B. die Mahdentalsiedlung überschwemmt werden, so muss es möglich sein, einen ausreichenden Hochwasserschutz auch in diesem, dann geschützten FFH-Gebiet, vorzusehen, zu planen oder gegebenenfalls zu realisieren.
- Die parzellenweise Ausweisung der Streuobstwiesen und die Ausklammerung der Ackerflächen im Gebiet Warmbronn Nord als FFH-Gebiete sind vorzusehen. Sofern eine Ausklammerung nicht möglich ist, sind Ersatzflächen anzubieten, um dies möglich zu machen, unter Einbeziehung der Eigentümer und Landwirte.
