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14.06.2018 - 8 Annahme von Kleinspenden

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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Finanz- und Verwaltungsausschusses beschließen einstimmig:

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Beschluss

Die unter der Ziff. I lfd. Nr. 1 bis 4 aufgeführten Kleinspenden gelten im Wege des Offenlegungsverfahrens gem. § 30 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats als angenommen.

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Anlagen zur Vorlage