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09.05.2018 - 7 Gewährung eines ÖPNV-Fahrtkostenzuschusses für ...
Grunddaten
- TOP:
- 7
- Gremium:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mi., 09.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Personalabteilung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschäftigte und Beamte der Stadt und der Eigenbetriebe können ab 1. Juli 2018 einen Fahrkostenzuschuss in Höhe von 75% der nachgewiesenen Aufwendungen, wenn sie zur Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstelle den öffentlichen Nahverkehr nutzen, erhalten.
Der freiwillige Zuschuss wird auf maximal 80,- € monatlich begrenzt.
Für die Planung der Haushaltsmittel für 2019 ff. werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, bis zum 30.09.2018 einen Antrag auf Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses zu stellen.
Als freiwillige soziale Leistung ist der Zuschuss stets widerruflich. Ein dauerhafter Rechtsanspruch entsteht nicht.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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13,2 kB
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