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02.02.2021 - 18 2. Nachtrag zur Vereinbarung über die Einrichtu...
Grunddaten
- TOP:
- 18
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 02.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Steuern, Grundstücksverkehr und Forst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Vom Finanzbestand der Wildschadensausgleichskasse wird Kenntnis genommen.
- Die Regelung gem. § 6 Abs. 2 der Vereinbarung über die Einrichtung einer Wildschadens-ausgleichskasse (WSK), dass ab einer Schadenshöhe von mehr als 500,00 Euro zwingend ein Wildschadensschätzer hinzuzuziehen ist, wird auf weitere zwei Jahre bis zum 31.03.2023 befristet und rechtzeitig vorher überprüft.
- Die Verwaltung wird beauftragt mit allen Jagdpächtern einen Nachtrag zur WSK abzuschließen. Voraussetzung für das Inkrafttreten des Nachtrags ist, dass alle Jagdpächter den Nachtrag unterzeichnet haben.
