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29.04.2021 - 3 Einrichtung eines Beirats für Bäderangelegenheiten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig ungeändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Beschluss

Aufgrund von § 41 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wird ein „Beirat für Bäderangelegenheiten“ eingerichtet.