Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

28.01.2021 - 6 2. Nachtrag zur Vereinbarung über die Einrichtu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: Einstimmig und ungeändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

Reduzieren

Beschluss

1. Vom Finanzbestand der Wildschadensausgleichskasse wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Regelung gem. § 6 Abs. 2 der Vereinbarung über die Einrichtung einer Wildschadens-ausgleichskasse (WSK), dass ab einer Schadenshöhe von mehr als 500,00 Euro zwingend ein Wildschadensschätzer hinzuzuziehen ist, wird auf weitere zwei Jahre bis zum 31.03.2023 befristet und rechtzeitig vorher überprüft.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mit allen Jagdpächtern einen Nachtrag zur WSK abzuschließen. Voraussetzung für das Inkrafttreten des Nachtrags ist, dass alle Jagdpächter den Nachtrag unterzeichnet haben.