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15.12.2020 - 19 Bebauungsplan "Verkehrsübungsanlage am Solitude...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen einstimmig mit 25 Ja-Stimmen, ohne Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen:

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Beschluss

  1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen wird zugestimmt (Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-2 in Leonberg wird gebilligt.

 

Maßgebend ist der Entwurf vom 02.11.2020 mit Begründung und Umweltbericht mit Stand  vom jeweils 02.11.2020 (Anlagen 3-7)

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht vom jeweils 02.11.2020 und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem ADAC nach Maßgabe der im Sachvortrag dargestellten Eckpunkte einen Grundstücksübertragungsvertrag / Städtebaulichen Vertrag (Stufe 2) zur Sicherung der städtebaulichen Ziele abzuschließen.
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Anlagen zur Vorlage