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19.11.2020 - 12 Bebauungsplanentwurf "Mühlpfad-Stiefel Gewerbeg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen einstimmig mit 31 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen:

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Beschluss

  1. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und
    § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf „Mühlpfad-Stiefel Gewerbegebiet nördliche Poststraße“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus den Beteiligungen wird zugestimmt (Anlage 2).

 

  1. Der redaktionellen Änderungen der Planung gegenüber dem Planungsstand zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses gemäß Ziffer 2.4 dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

 

  1. Der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel Gewerbegebiet nördliche Poststraße“, Planbereich 03.03-1/3 in Leonberg, wird gem. § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO für Baden-Württemberg und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 74 LBO i.V. mit § 4 GemO für Baden-Württemberg jeweils als Satzung beschlossen (Anlagen 3 und 4 Stand vom 16.03.2020). Der Begründung vom 16.03.2020 (Anlage 5) wird zugestimmt. Sie wird dem Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen (Anlage 6 Stand vom 16.03.2020).
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Anlagen zur Vorlage