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19.11.2020 - 7 14. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen einstimmig mit 31 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen:

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Beschluss

  1. Die Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und den Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften und zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus den Beteiligungen wird zugestimmt (siehe Anlagen 2 und 3).

 

  1. Der Feststellungsbeschluss für die 14. Änderung des Flächennutzungsplans i. d. F. vom 19.02.2020 (Anlage 4) im Bereich des Bebauungsplans „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 6 BauGB gefasst. Der Begründung i. d. F. vom 19.02.2020 und dem Umweltbericht i. d. F. vom 19.02.2020 wird zugestimmt (Anlagen 5 und 6). Sie werden der
    14. Flächennutzungsplanänderung gem. § 5 Abs. 5 BauGB beigefügt.

 

  1. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (Anlage 7 Planzeichnung i. d. F. vom 19.02.2020 und Anlage 8 Textteil i. d. F. vom 13.09.2019) wird gem. § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO für Baden-Württemberg und § 4 GemO für Baden-Württemberg gefasst. Der Begründung i. d. F. vom 19.02.2020 und dem Umweltbericht i. d. F. vom 19.02.2020 (Anlagen 9 und 6) wird zugestimmt. Sie werden dem Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
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Anlagen zur Vorlage