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13.10.2020 - 15 Bebauungsplan „Stadtmitte Teil 4, Berliner Stra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen einstimmig  und ohne Enthaltungen:

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Beschluss

  1. Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Stadtmitte Teil 4, Berliner Straße Wohnbaufläche“, Planbereich 03.04-11/2, in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt. Dies schließt die Erstellung der notwendigen Fachgutachten mit ein.

 

  1. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 07.09.2020 (Anlage 2 Abgrenzungsplan alt), unter der Modifizierung, dass der zur Planung vorgesehene Bereich vor der Baumreihe im Norden endet (siehe Anlage Abgrenzungsplan neu).

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
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Anlagen zur Vorlage