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13.10.2020 - 14 Bebauungsplan "Unterer Schützenrain" mit Satzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen mehrheitlich mit 23 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen:

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Beschluss

1.   Für den Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“ und über die Satzung über die örtlichen

      Bauvorschriften im Planbereich 02.08-10 wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss gem.

      § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO gefasst. Für die Aufstellung des Bebauungsplans wird

      die Verfahrensart vom beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB auf das Voll-

      verfahren umgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 07.09.2020 (Anlage 2).

 

2.   Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Aushang

      der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durch-

      geführt.

 

3.   Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

      zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

      Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

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Anlagen zur Vorlage