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29.09.2020 - 13 Bebauungsplan „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen einstimmig und ohne Enthaltungen:

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Beschluss

  1. Die städtebauliche Konzeption „Kreissparkasse Böblingen – Mehrfachbeauftragung“ des Stadtplanungsamts vom 24.08.2020 wird als städtebauliche Grundlage für das Bebauungsplanverfahren genehmigt (Anlage 3).

 

  1. Der Bebauungsplan „Stuttgarter Straße/ Grabenstraße“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung, Planbereich 02.09-7 in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt.


Die Aufstellung erfolgt gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

 

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 24.08.2020 (Anlage 2) und die Begründung vom 24.08.2020 (Anlage 4)
 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.
     
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
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Anlagen zur Vorlage