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07.07.2020 - 7.1.1 Elektromobilitätskonzept 203...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen einstimmig bei zwei Enthaltungen:

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Beschluss

 

  1. Es wird Kenntnis genommen, dass die Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur der Sozialstation Leonberg nicht von der Stadt zur Förderung aus dem Programm  „Elektrifizierung kommunaler Flotten“ angeschafft werden können.
     
  2. Im Rahmen des Förderprogrammes INPUT 2.0 sollen vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids in die Ladeinfrastruktur des Rathauses 12 Ladepunkte inklusive Lastmanagement integriert werden.
     
  3. Die Dienstfahrzeuge des städtischen Fuhrparks in den Rathäusern sind bei Neuanschaffung mit neuer Antriebstechnik (zum Beispiel Elektro- oder Wasserstoff-) vorrangig zu prüfen und bei Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen.
     
  4. Im Rahmen des Förderprogrammes. „Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur“ sind an folgenden Standorten Ladesäulen zu installieren:
    - 2x Parkplatz Neues Rathaus

- Parkplatz Stadtbibliothek

- Parkhaus Bahnhof

- Neuköllner Straße

 

Für Höfingen, Gebersheim und Warmbronn wird es jeweils eine Ladestation im Rahmen des Förderprogramms geben. Die Konkretisierung der Standorte ist vorrangig in dichten Wohngebieten mit privatem Stellplatzmangel vorzunehmen, unter Berücksichtigung der Frequenz der Nachfrage an allen Standorten.
 

Aufgrund des Einwohner-Proporzes ist in Höfingen zumindest ein weiterer Standort, wie beispielsweise beim Bädle, beim TSV-Gelände oder in Nähe des Ärztehauses (ITVT-Gebäude) zu prüfen.

 

  1. Der Beschlussvorschlag „Eine Verankerung des Themas E-Mobilität in Bebauungsplänen auf Grundlage der zum 01.09.2020 geplanten Gesetzesänderungen (GEIG, WEModG) ist zu prüfen. In Städtebaulichen Verträgen ist dann E-Mobilität verpflichtend als Einzelziel aufzunehmen.“ kommt nicht zur Abstimmung und wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens weiter beobachtet.

 

  1. Die Stadt Leonberg bringt sich verstärkt in das bestehende Carsharing-Modell unter Berücksichtigung der neuen Mobilität ein.
     
  2. Bezüglich der Privilegierung von E-Fahrzeugen auf Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes sind die Fortsetzung des kostenfreien Parkens sowie weitere Privilegierungsmöglichkeiten zu prüfen.
     
  3. Zur Komplementärfinanzierung des Projektes „Ladeinsel Rathaus“ (Förderprogramm INPUT 2.0) in dem Jahr 2020 wird dem Deckungsvorschlag aus dem Investitionsauftrag 751100206007 zugestimmt. Weiter können höhere Fördermittel generiert werden.