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03.03.2020 - 18.1 Bebauungsplan „Verkehrsübungsanlage am Solitude...
Grunddaten
- TOP:
- 18.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 03.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
-
Der Bebauungsplan “Verkehrsübungsanlage am Solitudering” und die Satzung über
örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-2, in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1
BauGB und § 74 LBO aufgestellt (Erneuter Aufstellungsbeschluss).
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 22.01.2020 (Anlage 2 zu SV 2020/021).
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring“ vom 22.01.2020, einschließlich Begründung und Umweltbericht wird genehmigt (Anlagen 1 und 3 bis 8 zu SV 2020/021).
- Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Durch ein abwassertechnisches Gutachten ist nachzuweisen, ob eine schadlose Abwasserentsorgung möglich ist. Es ist auf Grundlage der derzeitigen Kanaldimension nachzuweisen, dass das Abwasser auch schadlos abgeführt werden kann.
