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03.03.2020 - 3 Freiwillige Feuerweh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig ohne Enthaltung:

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Beschluss

Aufgrund von § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 2.3.2010, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21.5.2019 (GBl. S. 161, 185) und §§ 11 und 15 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr vom 13.10.2015 wird der Wahl des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters bei der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Warmbronn, zugestimmt.

 

Es wurden gewählt:

 

  • Abteilungskommandant   Simon Mayer

 

  • Stellvertretender Abteilungskommandant Thorsten Pflieger