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28.01.2020 - 7 Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig ohne Enthaltung:

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Beschluss

Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Leonberg

 

Auf Grund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.7.2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21.5.2019 (GBl. S. 161, 186) in Verbindung mit § 18 Abs. 4 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 2.3.2010 (GBl. S. 333), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21.5.2019 (GBl. S. 161, 185), wird die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Leonberg wie folgt geändert:

 

§ 1

 

§ 16 wird wie folgt geändert:

 

§ 16 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege

 

(1) – (5) bleiben unverändert.

 

(6) Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend; an die Stelle des Feuerwehrkommandanten , des Feuerwehrausschusses und der Hauptversammlung treten der Abteilungskommandant, der Abteilungsausschuss und die Abteilungsversammlung.

 

(7) Das Sondervermögen der Jugendfeuerwehr schließt die Altersabteilung und die Musikabteilung ein.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.