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Ratsinformationssystem

03.12.2020 - 4 Änderung der Satzung über die Entschädigung für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums empfehlen dem Gemeinderat:

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Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Wortlaut der Anlage 1.

 

 

Die Mitglieder des Gremiums empfehlen einstimmig mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen dem Gemeinderat:

 

Monatliche Abrechnung

Mit Einführung des Ratsinformationssystemes „Allris“ eröffnete sich die Möglichkeit, auch die Entschädigung für die ehrenamtliche Gemeinde- und Ortschaftsratstätigkeit über dieses System abzurechnen. Die Arbeitsvorgänge für die Erfassung der Anwesenheit und die Abrechnung und Auszahlung der Entschädigung haben sich dadurch erheblich vereinfacht. Deshalb ist es nun ohne großen Mehraufwand möglich, die Entschädigung monatlich abzurechnen. Die Regelung in § 3 Abs. 5 der Satzung ist dazu entsprechend anzupassen.

 

 

Die Mitglieder des Gremiums empfehlen mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen dem Gemeinderat:

 

Fahrtkostenerstattung

Außerdem hat sich in der Vergangenheit eine Regelungslücke gezeigt: Gelegentlich nehmen Gemeinde- oder Ortschafträte Tätigkeiten wahr, die eng mit der ehrenamtlichen Tätigkeit zusammenhängen. Beispielhaft genannt seien hier die Schulungen für neue Gemeinde- und Ortschaftsräte zu Beginn der Legislaturperiode. Zu diesen Veranstaltungen werden die Gremienmitglieder von der Stadtverwaltung Leonberg angemeldet; auch die Veranstaltungs­kosten werden von der Stadtverwaltung getragen. Die Kosten für die teilweise weiten Anreisen werden aber nicht übernommen.

 

Solche eng mit der ehrenamtlichen Tätigkeit zusammenhängende Reisekosten sollen künftig auf Antrag erstattet werden. Sie werden der Reisekostenvergütung, die für die eigentliche ehrenamtliche Tätigkeit gewährt wird, gleich gestellt. Dazu wurde der Satzung in § 4 ein Absatz 2 eingefügt. Gleichzeitig wurden die bisherigen Absätze 1 und 2 zusammengefasst, weil sie den gleichen Sachverhalt regeln.

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Anlagen zur Vorlage