Ratsinformationssystem
03.12.2020 - 3 Änderung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- 3
- Gremium:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 03.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2020/395 Änderung der Hauptsatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Es wird folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Aufgrund von § 19 und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.10.2020, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg am ............. folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leonberg beschlossen:
- § 4 wird um einen Absatz 6 ergänzt:
„Der Gemeinderat kann dem zuständigen Ausschuss im Einzelfall die Ernennung oder Anstellung von Beamten der Besoldungsgruppe A 14 bis A 16 und von Beschäftigten der Entgeltgruppe 14 bis 15 TVöD oder Amtsleitungen übertragen.“
- Es wird ein „§ 4a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“ eingefügt:
„Nach Entscheidung des/der jeweiligen Vorsitzenden können unter den in § 37a GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und sonstiger gemeinderätlicher Gremien sowie Sitzungen der Ortschaftsräte und Jugendvertretungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden.“
- § 6 Abs. 3 Ziffer 3.11 wird wie folgt geändert:
„Die Ernennung, Anstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen
- der Beamten der Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 und
- der Beschäftigten der Entgeltgruppen 12 bis 13 TVöD,
soweit es sich nicht um Amtsleiter handelt.“
§ 12 Abs. 2 Ziffer 2.3.2 wird wir folgt geändert:
„Sämtliche Personalangelegenheiten
- der Beamten der Besoldungsgruppe A 1 bis A 11 und
- der Beschäftigten der Entgeltgruppe 1 bis 11 TVöD
- der Beamten im Vorbereitungsdienst,
- der Beschäftigten in Ausbildung.“
§ 12 Abs. 4 wird wir folgt geändert:
„Entscheidungen nach Abs. 2 Ziffer 2.3.1.4 und Ziffer 2.3.2 sind bei Besoldungsgruppen von A9 bis A11 bzw. bei Entgeltgruppen von 10 bis 11 TVöD dem zuständigen Ausschuss, und sofern es sich um freiberuflich beschäftigte Lehrkräfte der Jugendmusikschule handelt, auch dem Beirat der Jugendmusikschule in der nächsten Sitzung bekannt zu geben.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
163,1 kB
|
